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| Zoll / Grenze |
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Entsprechend der Grenzerlaubnis des Bundesgrenzschutzamtes Frankfurt/Oder sind alle grenzüberschreitenden und erlaubnispflichtigen Flüge berechtigt, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland am Verkehrslandeplatz Cottbus/Neuhausen zu verlassen und zu betreten. Diese Erlaubnis gilt für Auslandsflüge zur Personenbeförderung im nichtgewerblichen Verkehr oder Gelegenheitsverkehr. Erlaubnispflichtig sind Flüge in und aus Staaten, die nicht dem "Schengener Abkommen" unterliegen.
Festlegungen:
- Die Anmeldung für erlaubnispflichtige Auslandsflüge erfolgt schriftlich 2 Werktage vor der geplanten Aus-oder Einreise bei der Luftaufsicht des Verkehrslande-platzes.
Folgende Angaben sind zu machen:
Datum des geplanten Fluges Typ und Eintragungszeichen des Luftfahrzeuges Start- bzw. Zielflugplatz Geplante Start- bzw. Landezeit Name, Vorname, Geburtsdatum und Nationalität der reisenden Personen
- Das Mitführen gültiger Reisedokumente ist obligatorisch - Die zollrechtlichen Bestimmungen bei Einreise in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sind zu beachten. - Bei nicht fristgerechter Anmeldung des Fluges besteht kein Recht auf Ein-oder Ausreise am Verkehrslandeplatz Cottbus/Neuhausen
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