Voraussetzungen für die Ausbildung:
Wozu berechtigt die Lizenz:
Gültigkeit der Berechtigung
Ausbildungsprogramm Theorie
Praxis
Inhalt Praxisausbildung |
| Mindestalter 17 Jahre medizinisches Tauglichkeitszeugnis polizeiliches Führungszeugnis Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen Nachweis Lehrgang erste Hilfe 2 gleiche Passbilder
Führen von im Berechtigungsschein eingetragenen Ultraleichtflugzeugmustern am Tage und nicht zu gewerblichen Zwecken
4 Jahre
Verlängerung um weitere 4 Jahre, wenn der Pilot in den letzten 2 Jahren 18 Flugstunden (davon 5 Überlandflüge und 36 Landungen) nachweist. Passagierflugberechtigung ist nach 60 Flugstunden möglich
70 Stunden Unterricht in den Fächern Luftrecht, Meteorologie, Technik, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen
mindestens 25 Flugstunden innerhalb der letzten 24 Monate vor Ablegen der Prüfung. Zwischen Theorie- und Praxisprüfung dürfen max. 12 Monate liegen. Wird die Ausbildung innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen, verringert sich die geforderte Mindestflugzeit auf 20 Flugstunden.
Verhalten des Flugzeuges in normalen und besonderen Fluglagen, Außenlandeübungen, Streckenflüge, Landung auf anderen Flugplätzen |